Früh übt sich

Das begleitete Fahren ab 17 ist seit 2011 in Deutschland möglich und auch nicht mehr wegzudenken.

Seitdem können sich angehende Autofahrer schon mit 16 ½ bei der Fahrschule anmelden. Die Führerscheinausbildung ist komplett identisch mit der, der älteren Fahrschüler. Nach bestandener Prüfung gibt es noch keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, welche zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis gilt.

Von da an darf man ans Steuer und Auto fahren. Einzige Vorraussetzung ist eine Begleitperson.

Vorraus­setzungen für Begleitpersonen

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz ihres Führerscheins sein.

Außerdem darf eine Begleitperson, nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Die Anzahl der Begleitperson ist dabei unbegrenzt. Du musst dich also nicht auf eine Person festlegen.

Durch das begleitete Fahren ab 17 halbiert sich das Unfallrisiko, da vor der ersten Alleinfahrt schon deutlich mehr Erfahrung erlangt wurde.